1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der POS Service GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller oder Käufer verbindlich anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie beiderseits schriftlich anerkannt werden.
2. Preise/Vertragsschluss
Die Preise verstehen sich in Euro. Die Preise sind Nettopreise, die zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. Die Preise sind freibleibend.
Mit der Bestellung einer Ware oder Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Dienstleistung erwerben zu wollen.
Die POS Service GmbH (im folgenden als „POS“ bezeichnet) ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach Eingang bei POS anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Lieferzeit
Hinsichtlich der Lieferkonditionen gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen auf den Bestellformularen, Preislisten oder Angeboten.
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich schriftlich durch POS bestätigt wurden. Vorzeitige Lieferung und Teillieferungen sind zulässig.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von POS. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von POS zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von POS.
4. Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an ein von POS mit der Zustellung an den Käufer beauftragtes Transportunternehmen ( z.B. DHL, DPD, UPS, German Parcel,…) geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5. Lagerung
Bei erforderlich werdender Lagerung lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne irgendwelche Verbindlichkeiten des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
6. Zahlungsbedingungen/Verzug
Hinsichtlich der Zahlungskonditionen gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen auf den Bestellformularen, Preislisten oder Angeboten.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 1 DÜG zu verzinsen. POS behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch POS anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
POS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, POS einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
POS ist berechtigt, bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt POS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. POS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. POS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Auftrag und im Namen von POS. Erfolgt eine Verarbeitung mit POS nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt POS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von POS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, POS nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
8. Gewährleistung
POS leistet für Mängel der Ware oder Dienstleistung zunächst nach seiner Wahl auch mehrfach Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Andere Gewährleistungsrechte als die Nacherfüllung können erst geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, diese -auch mehrfach- fehlschlägt oder dem Käufer nicht zumutbar ist. Mangelhafte Ware muss zur Nacherfüllung vom Kunden an POS versandt werden.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde hat POS offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn POS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Ausschreibungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist POS lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Haftungsbeschränkungen
POS haftet nicht für Schäden, die sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht haben.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn POS Arglist vorwerfbar ist.
POS haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe des Kunden in das gelieferte Produkt verursacht wurden. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert worden ist. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße und ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Bedienung oder fehlerhaften Einbau durch den Käufer oder natürliche Abnutzung entstehen.
Weitergehende Haftungsansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen u.ä.. POS haftet nicht für eventuelle Preis- und Druckfehler.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
10. Kundenspezifische Dienstleistungen
Die POS erbringt auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen vor Ort. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Dienstleistungsauftrages ist die Schriftform oder die inhaltliche Bestellung. Der Kunde hat die baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen, die für die Installation und Einrichtung vor Ort notwendig sind, zu schaffen. Stellen die POS oder deren Erfüllungsgehilfen fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
11. Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für die Verwendung in diesen Betrieben wird keine Haftung übernommen.
12. Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Wiederverkäufer zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
12. Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Warstein. POS ist nach seiner Wahl berechtigt, das zuständige Gericht am Sitz des Käufers anzurufen.
14. Datenschutz
POS ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsbedingungen, oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, d.h. speichern, übermitteln, verändern und löschen.
15. Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung bis auf Widerruf, Werbung von POS ohne vorherige Aufforderung per Telefax oder E-Mail übermittelt zu bekommen.
16. Allgemeine Bestimmungen
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von POS liegende und von POS nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden POS für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.